Was darf in welchen Container?

Materialien richtig trennen und Entsorgungskosten vermeiden

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Materialien gemeinsam entsorgt werden dürfen und welche Abfälle separat gesammelt werden müssen.

Liste der Materialien, die zusammen Verwertet werden dürfen

1.Unter Bauschuttsortiert, unbelastet versteht man….

Steine, Ziegel,Beton, Natursteine, Pflastersteine, Mauersteine, Platten, Dachziegel, Porzellan und Klinker.

2.Bauschutt mit Bimssteinen / Schamottsteinen = Höhere Entsorgungskosten

3.Bauschutt mit Ytong = Höhere Entsorgungskosten

Folgende Materialien dürfen auf keinen Fall zu Bauschutt sortiert werden, unbelastet: 

Rigipsplatten, Holz, Mineralfaser/Holzwolle, Dämmmaterial, Glas, Plastik, Kabel, Eternit, Teerhaltige, Materialien, Metalle, Asbest und alle belasteten Materialien Grünabfälle, Reifen, Gummi, Ytong,Asphalt, Bimssteine, Schamottsteine.

4.Unter brennbaren Bauschutt/gemischte Bau und Abbruchabfälle   unbelastet versteht man….

Beschmutztes Papier und Folie, Hausmüll und ähnlicher Gewerbeabfall, kleine Mengen Styropor, Zementsäcke, Dosen mit ausgehärteten Harzen/Lacken und Kleber,Holz und Gipskarton, Plastik, Dachpappe und Spannplatten.

Folgende Materialien dürfen nicht in den brennbaren Bauschutt/gemischte Bau- u. Abbruchabfälle

Asbest, Bauschutt, Erde, Schrott und alle belasteten Materialien,  Holzwolle/Mineralfaser, Grünabfälle, Reifen, Gummi.

5.Unter Holz versteht man…

unbehandeltes oder behandeltes Altholz. Aufgliederung in vier Kategorien. A 1 bis A 4. 

A1: 

naturbelassenes Vollholz; Paletten, Kisten u.s.w. aus Vollholz

A2:   

behandeltes Holz oder Schalhölzer ohne schädliche Verunreinigungen; Paletten, Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Dielen, Türblätter, Bauspanplatten u.s.w.

A3:       

SonstigePlatten mit Verbundmaterial, Altholz aus Sperrmüll

A4:       

Bau und Abbruchhölzer mit schädlichen Verunreinigungen,  Konstruktionshölzer,  Holzfachwerk, Dachsparren, Fenster, Außentüren,           Imprägnierte Bauhölzer, Bahnschwellen, Brandholz u.s.w. Unbelastetes Holz, Bauholz, Kanthölzer, Dachlatten, Schalungsmaterial aus Holz, Holzfenster ohne Glas.

Folgende Materialien dürfen nicht zu Holz:

Brennbarer Bauschutt, Bauschutt, alle belasteten Materialien, Asbest, Mineralfaser/Holzwolle, Grünabfälle, Reifen, Gummi.

6.Unter Papier/Pappe versteht man…

Sauberes Papier und Pappe, Verpackungen aus Papier und Pappe, Karton aus Pappe, Zeitungen.

Folgende Materialien dürfen nicht zu Papier u. Pappe:

Bauschutt, brennbarer Bauschutt, Holz, Grünabfälle, Reifen, Asbest, alle belasteten Materialien, Mineralfaser/Holzwolle

7. Andere Stoffe sind nur als Monocharge in die Container zu befüllen:

  • Wurzelwerk ist alles was sich von Pflanzen unter der Erde befindet von  Baumwurzeln,  Hecken und Sträucher 
  • Garten-und Parkabfall ist Rasenschnitt  und Laub                              
  • Baum- und Astschnitt ohne Laubanteile
  • Baustoffe auf Gipsbasis ist z.B. Rigips
  • Ytong
  • Dämmmaterial (verpackt) wie z. B. Mineralwolle, Holzwolle, Glaswolle
  • Bimssteine/Schamottsteine

Hinweis: Entsprechen die zu Entsorgenden Materialien nicht nach dieser 

Liste, werden Mehrkosten durch separate Trennung und Entsorgung entstehen.

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Materialien gemeinsam entsorgt werden dürfen und welche Abfälle separat gesammelt werden müssen.

Was darf in welchen Container?

Materialien richtig trennen und Entsorgungskosten vermeiden

Bauschutt, Holz, Rigips, Grünabfälle oder Dämmmaterial – bei Bau-, Renovierungs- und Abbrucharbeiten fallen ganz unterschiedliche Abfälle an. Entscheidend ist, dass die Materialien richtig getrennt und dem passenden Container zugeordnet werden.

Hier finden Sie eine Übersicht, welche Materialien gemeinsam entsorgt werden dürfen und welche Abfälle separat gesammelt werden müssen.

Wichtig: Falsch befüllte oder vermischte Container können zu zusätzlichen Sortier- und Entsorgungskosten führen.

Das darf in den Bauschutt:

  • Steine
  • Ziegel
  • Beton
  • Natursteine
  • Pflastersteine
  • Mauersteine
  • Platten
  • Dachziegel
  • Porzellan
  • Klinker

Das darf nicht in den unbelasteten Bauschutt:

  • Rigipsplatten
  • Holz
  • Mineralfaser und Holzwolle
  • Dämmmaterial
  • Glas
  • Plastik
  • Kabel
  • Eternit
  • teerhaltige Materialien
  • Metalle und Schrott
  • Asbest
  • Asphalt
  • Grünabfälle
  • Reifen
  • Gummi
  • belastete Materialien
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